Einsparen: Ist ein Lohnsteuerfreibetrag ratsam?

Bis Anfang Juni muss die lästige Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.

Ausnahme: Solltest du deine Steuererklärung nicht eigenständig erstellen, sondern über einen Steuerberater, kann diese Frist per Antrag auch etwas nach hinten verschoben werden.

Aus gegebenem Anlass möchte ich mich daher heute mit der Thematik des Lohnsteuerfreibetrags beschäftigen.

Was ist überhaupt ein Lohnsteuerfreibetrag? 


Der Freibetrag senkt dein steuerpflichtiges monatliches Bruttogehalt und somit die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Lohnsteuer. Dieser vom Fiskus ermittelte Betrag wird auf Antrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal an den Arbeitgeber übermittelt. Unterm Strich erhälst du hierdurch einen höheren Nettolohn.

  Im Umkehrschluss bist du durch die Eintragung aber auch zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet.

  Ich selbst hatte für das Jahr 2014 einen entsprechenden Lohnsteuerfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

  Für mich steht nach diesem Jahr fest - dies werde ich nicht noch einmal tun.

  Warum? 


  Für mich es lohnenswerter, wenn ich einen größeren Betrag auf einmal zurück erhalte, anstelle ihn in kleinen Beträgen über die   einzelnen Monate verteilt erstattet zu bekommen. Bei kleinen Beträgen besteht die "Gefahr" es für Kleinigkeiten des alltäglichen   Lebens auszugeben.




Fazit:


Wer keinen Lohnsteuerfreibetrag in Anspruch nimmt, kann sich in der Regel auf eine größere Steuerrückzahlung freuen. Dieses kann aber von Person zu Person variieren und hängt stark von den abzugsfähigen Kosten derjenigen Person ab.

Wer natürlich dem Staat kein zinsfreies Darlehen gewähren möchte, sollte über die Einrichtung eines Freibetrages nachdenken.

Bei den o.g. Ausführungen handelt es sich um keine steuerrechtliche Beratung oder ähnliches. Es dient lediglich der Veranschaulichung.

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