Damit die Institute nicht die Kapitalertragssteuern für die erwirtschafteten Kapitalerträge bspw. durch das zwischenzeitliche Parken von Geldern auf einem Tagesgeldkonto etc. abführt, empfiehlt sich die entsprechende Einrichtung des Freibetrages.
Die aktuellen Freibeträge sind für Alleinstehende 801 € bzw. für Zusammenveranlagte 1602 €.
Zu beachten ist, dass dieser je nach Anlageart beliebig aufgeteilt werden kann.
Eine Aufteilung kann zum Beispiel so aussehen:
100 € Tagesgeldkonto
300 € Festgeld
150 € Sparbuch
251 € Depot
Auch ist es möglich entsprechende Freibeträge der minderjährigen Kinder mit zu nutzen. Da ich kein Steuerberater bin, darf ich keine Steuerberatung erteilen.
Daher empfiehlt es sich die jeweilige Situation mit einem auserwählten Steuerberater durchzusprechen.
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